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Zuletzt aktualisiert: 06.2026

Ab dem 27. September 2026 muss auch im Reifenfachhandel mindestens ein weiteres EU-Label ausgehängt werden. Mit der Richtlinie 2011/83/EU in der durch die Richtlinie (EU) 2024/825 geänderten Fassung soll unter anderem erreicht werden, dass die Verbraucher ihre Rechte hinsichtlich gesetzlich geregelter Gewährleistung und freiwillig gewährter gewerblicher Haltbarkeitsgarantie besser kennen.

Der Verkäufer ist infolge der neuen Vorschriften verpflichtet, die Verbraucher auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts hinzuweisen, bevor diese durch einen Vertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden sind.

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